Allgemeine Bestimmungen – 5x5

1.

Gespielt wird – sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach den offiziellen Basketball-Regeln der FIBA und den Vorschriften der Spielordnung des DBB.

Bezugsquelle gegen Gebühr bei den Vertriebspartnern des DBB. Infos unter Tel. 02331-1060 oder im Internet auf der Webseite unter https://www.basketball-bund.de/.

2.

In Absprache mit dem Basketballverband Baden-Württemberg werden die Spiele in der Wettkampfklasse V nach den vereinfachten Miniregeln des DBB durchgeführt. Siehe hierzu auch https://www.basketball-bund.de/wp-content/uploads/Miniregeln-Juli-2020.pdf bzw. die Auflistung weiter unten.

3.

Die Spielzeit beträgt für alle Spiele 2 x 10 Minuten. Ausgenommen sind notwendige Verlängerungen bzw. die Finalspiele auf Landesebene. Die Halbzeitpausen dauern 2 Minuten. In jeder Halbzeit darf von jeder Mannschaft eine Auszeit von einer Minute genommen werden. Der Art. 49.2 (Stoppen der Uhr bei Korberfolg in den letzten 2 Minuten) entfällt.

4.

Bei Entscheidungsspielen mit unentschiedenem Ausgang wird die Spielzeit um 3 Minuten verlängert. Fällt auch dann keine Entscheidung, wird die Verlängerung so häufig wiederholt, bis das Unentschieden durchbrochen ist. Vor jeder Verlängerung wird eine Pause von 2 Minuten gewährt. Bei Turnierspielen gibt es keine Verlängerung. Beide Mannschaften erhalten einen Wertungspunkt.

5.

Gespielt wird mit einem vom DBB zugelassenen (Leder)-Ball. Bei Turnieren der Wettkampfklasse IV wird - genauso wie bei den Mädchen in den Wettkämpfen I bis III - mit der Ballgröße 6 gespielt. Beim Wettkampf V wird mit der Ballgröße 5 gespielt.

6.

A:

Ein Spieler scheidet nach dem vierten Foul aus.

B:

Nachdem eine Mannschaft 6 persönliche oder technische Mannschaftsfouls in einer Halbzeit begangen hat, werden alle danach folgenden Spielerfouls mit zwei Freiwürfen bestraft. Die Spielerfouls der Verlängerung(en) zählen dabei zur zweiten Halbzeit.

C:

Bei einem disqualifizierenden Foul ist der/die Spieler/in automatisch für das nächste Spiel gesperrt. Bei einem schweren Verstoß entscheidet das Schiedsgericht - die Turnierleitung - über weitergehende Maßnahmen.

7.

Für die Feststellung des Endstandes bei Gruppenspielen ist der unten zusammengefasste §42 der Spielordnung des deutschen Basketball-Bundes anzuwenden:

Schließen zwei Mannschaften oder mehr Mannschaften einer Spielrunde mit der gleichen Zahl positiver Wertungspunkte ab, werden die Platzierungen gemäß folgenden Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge ermittelt:

A:

nach der höheren Zahl der Wertungspunkte aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander;

B:

nach dem höheren Wert des Korbquotienten aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander;

C:

nach dem höheren Wert des Korbquotienten aus allen Spielen des Wettbewerbs;

D:

nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs.

8.

Angeglichen an die DBB-Turnierregelung besteht eine Mannschaft aus maximal 12 Spielern.

Ausnahme: Bundesfinale in Berlin - 9 Spieler.

Gemischte Mannschaften sind im WK IV und V möglich, sie nehmen an den Wettkämpfen der Jungen teil.

9.

Die allgemeine Startklausel gilt erst ab dem Landesfinale (analog zu allen Sportspielen). Hat eine Mannschaft dort das Bundesfinale erreicht, darf ein Schüler dieser Mannschaft nicht in einer anderen Mannschaft spielen.

 

10.

Spielrunden:

Wettkampfklassen II und III werden bis zum Bundesfinale,
Wettkampfklasse IV bis zum Landesfinale
Wettkampfklasse I – je nach Bedarf – bis zum RB-Finale und
Wettkampfklasse V auf Kreisebene durchgeführt.

11.

Für die Landesfinalkämpfe qualifizieren sich in allen Wettkampfklassen jeweils die Regierungsbezirksmeister und die Zweitplatzierten der Regierungsbezirke, die im Vorjahr einen Endspielteilnehmer im Landesfinale gestellt haben.

Kein Regierungsbezirk kann mehr als zwei Mannschaften pro Wettkampfklasse stellen. Sofern also in einer Wettkampfklasse beide Endspielteilnehmer des Vorjahres aus dem gleichen Regierungsbezirk stammen, erhält das Regierungsbezirk, das in der betreffenden Wettkampfklasse im Vorjahr den Drittplatzierten stellte, den verbleibenden Teilnehmerplatz zugesprochen. Beim WK IV starten zwei Mannschaften je Regierungsbezirk.

12.

In den Wettkampfklassen III und IV muss entsprechend den Regeln des deutschen Basketball-Bundes für die männliche und weibliche Jugend U13 – U16 in allen Spielen mit der Mann-Mann-Verteidigung gespielt werden.

Bei Nichteinhaltung der Mann-Mann-Verteidigung im WK III und IV haben die Schiedsrichter folgende Anweisung:

Bei erster Nichtbeachtung Ermahnung, bei zweitem Vergehen technisches Foul gegen die Bank, beim dritten Mal Disqualifikation der Mannschaft für das laufende Spiel: Wertung 0:2 Punkte und 0:1 Körbe.

Zur Beachtung: Auch eine sinkende Manndeckung, die erst an der eigenen Zone greift, ist regelgerecht.
Hinweis:

Auf allen Wettkampfebenen muss jede Mannschaft von einer Lehrkraft oder von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person betreut werden. Nochmaliger Hinweis auf Ausweispflicht (laut allgemeinen Bestimmungen)!

Die aktuelle Version der Ausschreibung und die zugehörigen Meldeunterlagen finden Sie immer unter:

www.machmit-bw.de/jugend-trainiert/olympia/basketball