Bestimmungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Wettbewerbe werden nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) ausgetragen, sofern die Ausschreibung nichts anderes ausweist. Die Wettkampfbestimmungen können unter www.dsv.de eingesehen werden.

2. Programm der einzelnen Wettkampfklassen

WK II WK III Bundesprogramm WK III Landesprogramm/RMD
50 m Rücken
50 m Freistil
4 x 50 m Lagenstaffel
50 m Brust
50 m Schmetterling
8 x 50 m Freistilstaffel
50 m Rücken
50 m Freistil
4 x 50 m Lagenstaffel
50 m Brust
8 x 50 m Freistilstaffel
50 m Rücken
50 m Freistil
4 x 50 m Bruststaffel
50 m Brust
6 x 50 m Freistilstaffel
WK IV WK IV E WK V
6 x 25 m Freistilstaffel
6 x 25 m Beinschlagstaffel
4 x 25 m Bruststaffel
6 x 25 m Koordinationsstaffel
10 min Ausdauerschwimmen
6 x 25 m Freistilstaffel
6 x 25 m Beinschlagstaffel
4 x 25 m Bruststaffel
6 x 25 m Koordinationsstaffel
5 min Ausdauerschwimmen
25 m Rücken
25 m Freistil
25 m Brust
6 x 25 m Freistilstaffel

3. Anzahl der Mannschaftsteilnehmer

  • Auf Kreisebene ist die Teilnehmerzahl in WK II, III und V beschränkt auf 20.
    In WK IV sind 10 Teilnehmer pro Mannschaft zugelassen.
  • Im RB-Finale und im Landesfinale sind IMMER jeweils nur 10 Teilnehmer pro Mannschaft zugelassen.
  • Beim RMD-Cup bestehen die Mannschaften ebenfalls aus 10 Teilnehmern.
  • Beim Bundesfinale besteht eine Mannschaft im WK III aus 9 Teilnehmern, im WK IV aus 8 Teilnehmern.

4. Wertung

  • In den Einzeldisziplinen Freistil und Brust werden je Mannschaft drei, in der Einzeldisziplin Rücken zwei und in der Einzeldisziplin Schmetterling ein Starter gewertet.
    Ab dem RB-Finale ist dabei jeweils ein Teilnehmer mehr startberechtigt als gewerteten werden.
  • Ein Teilnehmer darf in den Wettkampfklassen II, III und V nur dreimal eingesetzt werden.
  • In der Wettkampfklasse IV sind 4 Starts pro Teilnehmer gestattet.
  • Das Wettkampfergebnis wird durch die Addition der Einzel- und Staffeldisziplinen ermittelt. Bei der Disqualifikation von Staffeln kann nur eine disqualifizierte Staffel einer Mannschaft im Anschluss an diesen Wettkampfabschnitt nachschwimmen.
  • Wird ein Starter disqualifiziert, darf weder er/sie noch ein Schwimmer oder eine Schwimmerin dieser Mannschaft nachschwimmen.
 
Hinweise:

Auf allen Wettkampfebenen muss jede Mannschaft von einer Lehrkraft oder von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person betreut werden.


Entsprechend der Vorgaben EUDSGVO können die Ergebnislisten von Kreis-, RB- oder Landesfinale nicht an Schulen oder Lehrkräfte weitergeben oder veröffentlicht werden. Die Einzelergebnisse einer Mannschaft erhalten die Schulen bei der Siegerehrung der jeweiligen Veranstaltung ausgedruckt in Papierform.

Die aktuelle Version der Ausschreibung und die zugehörigen Meldeunterlagen finden Sie immer unter:

www.machmit-bw.de/jugend-trainiert/olympia/schwimmen