Bestimmungen

1. Startberechtigung

1.

Startberechtigt sind Schulmannschaften mit dem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“. Es dürfen auch Schüler/innen mitspielen, die nicht ständig auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Schüler ohne jegliche Behinderung sind nicht startberechtigt.

2.

Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung, die an Regelschulen beschult werden, können in die Schulmannschaften integriert werden. Auch die Meldung einer Mannschaft mit Schülern nur aus Regelschulen ist möglich, sofern alle Schüler eine nachgewiesene Körperbehinderung haben.

3.

Zu einer Schulmannschaft können auch Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung gehören, die an verschiedenen Schulen beschult werden.

4.

Wenn in den Ländern eine Qualifikation für das Bundesfinale stattgefunden hat, müssen sie jedoch für diesen Verbund auf allen Ausscheidungsebenen an den Start gegangen sein.

5.

Die Schülerinnen und Schüler müssen den Jahrgängen 2006 und jünger angehören.

2. Regeln

1.

Gespielt wird – soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – auf der Grundlage des Regelwerkes des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes (DRS). Sie stehen als Download im Internet unter: https://rollstuhlbasketball.de/

2.

Es gelten folgende Abweichungen:

A:

Die Freiwurflinie wird 75 cm näher an den Korb vorverlegt, dies gilt für alle Spieler/innen. Statt der Freiwürfe kann der Spieler / die Spielerin auch die Option „Einwurf Seitenlinie“ wählen.

B:

Wenn der Ball sich auf dem Schoß einer/eines Spielerin/Spielers befindet, darf dieser grundsätzlich gespielt werden. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn die/der Spielerin/Spieler den Ball mit einer Hand bedeckt oder berührt. In diesem Fall wird diese Aktion durch die Schiedsrichter mit einem Foul bestraft.

C:

Die Zeitregeln, 3 Sekunden, 8 Sekunden und 24 Sekunden, werden wie folgt verlängert:

In der Zone auf 5 Sekunden, Ball über die Mittellinie auf 10 Sekunden und erster Korbwurf nach spätestens 24 Sekunden!

D:

Spielerwechsel sind zwischen dem Teambankbereich und dem Kampfrichtertisch in Form des “Abklatschens“ möglich.

E:

Es wird mit durchlaufender oder gestoppter Zeit gespielt. Sobald mit gestoppter Zeit gespielt wird, sind die Spielerwechsel ausschließlich bei Unterbrechungen möglich.

F:

Durchlaufende und gestoppte Zeiten können in einem Spiel vorkommen, z. B. letzte 2 Spielminuten, Freiwürfe oder ähnliches.

G:

Anstelle frei wählbarer Auszeiten gibt es eine „zentrale“ Auszeit zur Mitte der Spielzeit.

H:

Eine „Klassifizierung“ der Spieler entsprechend der Regeln des DRS Fachbereiches Rollstuhlbasketball wird für das Landesfinale 2023/2024 in der Sportart Rollstuhlbasketball nicht angewendet. Der Fachbereich Rollstuhlbasketball hat im Zuge des Bundesfinales 2014 eine Evaluierung zur Klassifizierung durchgeführt, um einen vereinfachten Klassifizierungsmodus zu erarbeiten. Entgegen den Wünschen einiger Mannschaften ist es nicht möglich, Lernbehinderungen und geistige Behinderungen bei der Klassifizierung zu berücksichtigen, da der Wettbewerb für Schulmannschaften mit dem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ ausgeschrieben ist.

I:

Es wird mit dem Spielball der Größe 6 gespielt.

 

 

J:

Entgegen den Wünschen einiger Mannschaften ist es nicht möglich, Lernbehinderungen und geistige Behinderungen bei der Klassifizierung zu berücksichtigen, da der Wettbewerb für Schulmannschaften mit dem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“ ausgeschrieben ist.

An die teilnehmenden Mannschaften wird der dringende Appell gerichtet, möglichst viele „echte“ Rollstuhlfahrer einzusetzen!

3. Austragungsmodus

Eine Mannschaft besteht aus 5 Spielerinnen oder Spielern und max. 5 AuswechselspielerInnen. Es gibt keine zahlenmäßige Vorgabe der Zusammensetzung. Es kann beliebig ein- und ausgewechselt werden.

Jede Mannschaft muss mit zwei verschiedenfarbigen, einheitlichen nummerierten Trikotsätzen antreten. Die Nummern müssen vorne und hinten auf dem Trikot sichtbar sein.

Das Spielfeld entspricht einem normalen Basketballfeld. Es werden die offiziellen Korbanlagen benutzt.

In Anlehnung an die Platzierungs- und Finalspiele beim Bundesfinale wird die Spielzeit auf 2 x 12 min. durchgehend festgesetzt, 2 min Overtime durchgehend bei Unentschieden. In den letzten beiden Minuten wird die Zeit bei jeder Spielunterbrechung gestoppt.

4. Klassifizierungsrichtlinie für das Landesfinale JTFP

Maximale Punktezahl: 11,0 Punkte
Bonus-Zusatz Behinderung: 0,5 Punkte
Jugend-Bonus: 0,5 Punkte
Mädchen-Bonus: 1 Punkt
(Bonus bedeutet in diesen Fällen ein Abzug von der jeweiligen Punktezahl.)
1 Punkt:

Test: Ball aufheben vorne vor der Fußraste nicht möglich.

  • Der Spieler verfügt über keine oder nur eingeschränkte Rumpfmuskulatur und ist immer rollstuhlpflichtig.
  • Aufrichten des Oberkörpers nicht oder nur mit Schwierigkeiten möglich.
  • Klassifizierung Rollstuhlbasketball 1 bis 2 Punkte.
2 Punkte:

Test: Ball aufheben vorne vor der Fußraste möglich.
Test: Ball aufheben rechts und links neben dem Antriebsrad nicht möglich.

  • Rumpfkontrolle nach vorne und in der Rotation vollständig.
    Der Spieler ist grundsätzlich auf den Rollstuhl angewiesen, kann aber evtl. stehen oder einige Schritte gehen.
  • Klassifizierung Rollstuhlbasketball: 2,5 bis 3,5 Punkte
 
3 Punkte:

Test: Ball aufheben vorne vor der Fußraste möglich.
Test: Ball aufheben rechts oder links neben dem Antriebsrad möglich.

  • Fußgänger, nicht rollstuhlpflichtig.
  • Klassifizierung Rollstuhlbasketball: 4 bis 4,5 Punkte
Bonus-Zusatz Behinderung: 0,5 Punkte

Gemeint sind alle zusätzlichen Behinderungen, die den Aktionsradius des Spielers einschränken und eine sehr deutliche Beeinträchtigung ergeben: Deutliche Behinderung an Armen oder Händen, die rotationseinschränkende Skoliose, Koordinationsstörungen, Gesichtsfeldeinschränkungen, Kleinwuchs, etc.

Auf 1-Punkte-Spieler ist dieser Zusatz nicht anwendbar.

Jugend-Bonus: 0,5 Punkte

Jugend-Bonus gilt für alle Spieler, die im Austragungsjahr 15 Jahre und jünger sind.

Hinweise:

Auf allen Wettkampfebenen muss jede Mannschaft von einer Lehrkraft oder von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person betreut werden.


Entsprechend der Vorgaben EUDSGVO können die Ergebnislisten von Kreis-, RB- oder Landesfinale nicht an Schulen oder Lehrkräfte weitergeben oder veröffentlicht werden. Die Einzelergebnisse einer Mannschaft erhalten die Schulen bei der Siegerehrung der jeweiligen Veranstaltung ausgedruckt in Papierform.

Die aktuelle Version der Ausschreibung und die zugehörigen Meldeunterlagen finden Sie immer unter:

www.machmit-bw.de/jugend-trainiert/paralympics/rollstuhlbasketball-para